Art. 80 OR

Ist die vertragsmässige Frist verlängert worden, so beginnt die neue Frist, sofern sich aus dem Vertrage nicht etwas anderes ergibt, am ersten Tage nach Ablauf der alten Frist.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bevorschussung der Kosten für eine Ersatzvornahme (Art. 98 OR)
    · 05.09.2002 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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