Art. 821 CO
Gründe
1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst: 1. wenn ein in den Statuten vorgesehener Auflösungsgrund eintritt; 2. wenn die Gesellschafterversammlung dies beschliesst; 3. wenn der Konkurs eröffnet wird; 4. in den übrigen vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
2 Beschliesst die Gesellschafterversammlung die Auflösung, so bedarf der Beschluss der öffentlichen Beurkundung.
3 Jeder Gesellschafter kann beim Gericht die Auflösung der Gesellschaft aus wichtigem Grund verlangen. Das Gericht kann statt auf Auflösung auf eine andere sachgemässe und den Beteiligten zumutbare Lösung erkennen, so insbesondere auf die Abfindung des klagenden Gesellschafters zum wirklichen Wert seiner Stammanteile.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Mängel in der Organisation der Gesellschaft, Passivlegitimation, schriftliche und begründete Berufung2 citations
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2Erwerb eigener Stammanteile; Austritt0 citations
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3Handelsregister; Zwangseintragung der Auflösung einer Genossenschaft trotz Widerruf des Auflösungsbeschlusses. 1. Prüfungsbefugnis der Handelsregisterbehörden0 citations
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4BGE 58_II_1570 citations05/10/1932 · 0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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3 citations
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Kantons- und Gemeindesteuern des Kantons Glarus und direkte Bundessteuer, Steuerperioden 2020-20240 citations
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Patient injury0 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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