Art. 842 CO

1 Solange die Auflösung der Genossenschaft nicht beschlossen ist, steht jedem Genossenschafter der Austritt frei.
2 Die Statuten können vorschreiben, dass der Austretende zur Bezahlung einer angemessenen Auslösungssumme verpflichtet ist, wenn nach den Umständen durch den Austritt der Genossenschaft ein erheblicher Schaden erwächst oder deren Fortbestand gefährdet wird.
3 Ein dauerndes Verbot oder eine übermässige Erschwerung des Austrittes durch die Statuten oder durch Vertrag sind ungültig.

Leading decisions 4

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Art. 842 Abs. 3 und Art. 864 OR: Kollektivaustritt eines Arbeitgebers aus einer Personalvorsorgeeinrichtung in Form einer Genossenschaft
    · 10/20/1989 · 3 citations Summary
  2. 2
    Genossenschaftsrecht
    · 03/19/1963 · 2 citations
  3. 3
    Genossenschaft, Ausscheiden eines Genossenschafters durch Austritt
    · 10/16/2012 · 0 citations
  4. 4
    Abfindungsanspruch ausscheidender Genossenschafter (Art. 864 Abs. 1 OR)
    · 05/30/2001 · 0 citations

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.