Art. 935 CO
1 Wer ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht, kann dem Gericht beantragen, eine gelöschte Rechtseinheit wieder ins Handelsregister eintragen zu lassen.
2 Ein schutzwürdiges Interesse besteht insbesondere, wenn: 1. nach Abschluss der Liquidation der gelöschten Rechtseinheit nicht alle Aktiven verwertet oder verteilt worden sind; 2. die gelöschte Rechtseinheit in einem Gerichtsverfahren als Partei teilnimmt; 3. die Wiedereintragung für die Bereinigung eines öffentlichen Registers erforderlich ist; oder 4. im Fall eines Konkurses die Wiedereintragung der gelöschten Rechtseinheit für den Schluss des Konkursverfahrens erforderlich ist.
3 Bestehen Mängel in der Organisation der Rechtseinheit, so ergreift das Gericht zusammen mit der Anordnung der Wiedereintragung die erforderlichen Massnahmen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Handelsregister7 citations
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2Verpflichtung schweizerischer Zweigniederlassungen von Firmen mit Hauptsitz im Ausland zur Eintragung in das Handels-register6 citations
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3Art. 642 Abs. 1 und Abs. 3 OR4 citations
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4BGE 76_I_1504 citations01/01/1950 · 4 citations
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5BGE 79_I_701 citations02/10/1953 · 1 citations
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6Zweigniederlassungen0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Wiedereröffnung des Konkurses1 citations
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1 citations11/23/2005 · 1 citations de
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1 citations01/27/2005 · 1 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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