Art. 936b CO
1 Wurde eine Tatsache ins Handelsregister eingetragen, so kann niemand einwenden, er habe sie nicht gekannt.
2 Wurde eine Tatsache, deren Eintragung vorgeschrieben ist, nicht ins Handelsregister eingetragen, so kann sie einem Dritten nur entgegengehalten werden, wenn bewiesen wird, dass sie diesem bekannt war.
3 Wer sich gutgläubig auf eine eingetragene Tatsache verlassen hat, obwohl sie unrichtig war, ist in seinem guten Glauben zu schützen, wenn dem keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Nicht durchgeführte Generalversammlung; Ende des Verwaltungsratsmandats1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Stiftungsaufsicht (zuständiges Gemeinwesen)2 citations
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Fehlerhafte Verfügung des EHRA: Anfechtbarkeit; Nichtigkeit; Revision1 citations
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1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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