Art. 958a CO
Annahme der Fortführung
1 Die Rechnungslegung beruht auf der Annahme, dass das Unternehmen auf absehbare Zeit fortgeführt wird.
2 Ist die Einstellung der Tätigkeit oder von Teilen davon in den nächsten zwölf Monaten ab Bilanzstichtag beabsichtigt oder voraussichtlich nicht abwendbar, so sind der Rechnungslegung für die betreffenden Unternehmensteile Veräusserungswerte zugrunde zu legen. Für die mit der Einstellung verbundenen Aufwendungen sind Rückstellungen zu bilden.
3 Abweichungen von der Annahme der Fortführung sind im Anhang zu vermerken; ihr Einfluss auf die wirtschaftliche Lage ist darzulegen.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Stellenwert von Parteigutachten22 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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3 citations11/18/2019 · 3 citations de
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Mehrfache ungetreue Amtsführung, sich mehrfach bestechen lassen, mehrfache Bestechung, Urkundenfälschung, Willkür, Beschleunigungsgebot, Ersatzforderung, Strafzumessung2 citations
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2 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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