Art. 981 OR

1 Inhaberpapiere, wie Aktien, Obligationen, Genussscheine, Couponsbogen, Bezugsscheine für Couponsbogen, jedoch mit Ausschluss einzelner Coupons, werden auf Begehren des Berechtigten durch das Gericht kraftlos erklärt.
2 …
3 Der Gesuchsteller hat den Besitz und Verlust der Urkunde glaubhaft zu machen.
4 Ist dem Inhaber eines mit Couponsbogen oder Bezugsschein versehenen Papiers bloss der Couponsbogen oder Bezugsschein abhanden gekommen, so genügt zur Begründung des Begehrens die Vorzeigung des Haupttitels.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Klage auf Ausstellung von Ersatztiteln für vernichtete Inhaberaktien. 1. Art. 971 OR
    · 03.12.1957 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Aktienrecht
    · 18.10.1954 · 0 Zitierungen
  3. 3
    BGE 74_II_235
    18.03.1947 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 66_II_37
    20.02.1940 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2025.247
    SBK.2025.247
    · 14.01.2026 · 1 Zitierungen
  • Eventuelle Streitgenossenschaft
    · 08.02.2019 · 0 Zitierungen
  • 22.12.2003 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.