Art. 69 PatG

1 Im Falle der Verurteilung kann der Richter die Einziehung und die Verwertung oder Zerstörung der widerrechtlich hergestellten Erzeugnisse oder der vorwiegend zu ihrer Herstellung dienenden Einrichtungen, Geräte und sonstigen Mittel anordnen.
2 Der Verwertungsreinerlös wird zunächst zur Bezahlung der Busse, dann zur Bezahlung der Untersuchungs- und Gerichtskosten und endlich zur Bezahlung einer rechtskräftig festgestellten Schadenersatz- und Prozesskostenforderung des Verletzten verwendet; ein Überschuss fällt dem bisherigen Eigentümer der verwerteten Gegenstände zu.
3 Auch im Fall einer Klageabweisung oder eines Freispruchs kann der Richter die Zerstörung der vorwiegend zur Patentverletzung dienenden Einrichtungen, Geräte und sonstigen Mittel anordnen.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz
    · 05.11.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Internationales Privatrecht
    · 11.05.1966 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 31.01.2022 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • Gutheissung Verletzungsklage nach Einschränkung inter partes
    O2019_012
    · 30.08.2021 · 0 Zitierungen
  • Verletzungsklage (teilweise Gutheissung); Nichtigkeitseinrede abgewiesen
    O2017_007
    · 01.11.2019 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.