Art. 77 PatG

1 Ersucht eine Person um Anordnung vorsorglicher Massnahmen, so kann sie insbesondere verlangen, dass das Gericht anordnet:
  1. a. Massnahmen zur Beweissicherung, zur Wahrung des bestehenden Zustandes oder zur vorläufigen Vollstreckung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen;
  2. b. eine genaue Beschreibung: 1. der angeblich widerrechtlich angewendeten Verfahren, 2. der angeblich widerrechtlich hergestellten Erzeugnisse sowie der zur Herstellung dienenden Hilfsmittel; oder c. die Beschlagnahme dieser Gegenstände.
2 Beantragt eine Partei eine Beschreibung, so hat sie glaubhaft zu machen, dass ein ihr zustehender Anspruch verletzt ist oder eine Verletzung zu befürchten ist.
3 Macht die Gegenpartei geltend, dass es sich um Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse handelt, so trifft das Gericht die erforderlichen Massnahmen zu deren Wahrung. Es kann die antragstellende Partei von der Teilnahme an der Durchführung der Beschreibung ausschliessen.
4 Die Beschreibung mit oder ohne Beschlagnahme wird von einem Mitglied des Bundespatentgerichts durchgeführt, nötigenfalls unter Beizug einer sachverständigen Person. Soweit erforderlich, erfolgt sie in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Instanzen.
5 Bevor die antragstellende Partei vom Ergebnis der Beschreibung Kenntnis nimmt, erhält die Gegenpartei Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vorsorgliche Massnahmen nach Art. 77 ff
    · 06.12.1977 · 16 Zitierungen
  2. 2
    Anfechtbarkeit eines Entscheids betreffend vorsorgliche Beweisführung vor Bundesgericht (Art. 158 ZPO; Art. 90 BGG)
    · 31.01.2012 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Beurteilung des Schutzumfangs eines Patents im vorsorglichen Massnahmeverfahren; Bedeutung von Parteibehauptungen und Parteigutachten
    · 21.09.2005 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Patentrecht, vorsorgliche Massnahme, Willkür
    · 14.02.1968 · 6 Zitierungen
  5. 5
    Patentrecht
    · 02.10.1973 · 3 Zitierungen
  6. 6
    Vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 77 ff
    · 19.02.1980 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Vorsorgliche Massnahmen; Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ)
    · 12.03.2019 · 5 Zitierungen
  • Patentrecht; vorsorgliche Beweisführung
    · 31.01.2012 · 2 Zitierungen
  • 21.09.2005 · 2 Zitierungen

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