Art. 96 RTVG
Eintreten und Schriftenwechsel
1 Besteht ein öffentliches Interesse an einem Entscheid, so tritt die Beschwerdeinstanz auch auf fristgemäss erhobene Beschwerden ein, welche nicht alle formellen Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall haben die Beschwerdeführer keine Parteirechte.
2 Ist die Beschwerde nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so lädt die Beschwerdeinstanz den Programmveranstalter zur Stellungnahme ein.
3 Die Beschwerdeinstanz kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen oder sistieren, soweit zivil- oder strafrechtliche Rechtsbehelfe offen stehen oder unbenützt geblieben sind oder in der gleichen Angelegenheit ein Verwaltungsverfahren durchgeführt wird.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Aufnahmen mit versteckter Kamera bei einem Schönheitschirurgen; individualrechtlicher Persönlichkeitsschutz37 Zitierungen
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2Anspruch auf rechtliches Gehör in der Form der Replik in und ausserhalb von Gerichtsverfahren2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Sendung DOK vom 4. Dezember 2019: Der Preis der Aufrichtigkeit - Adam Quadronis Leben nach dem Baukartell2 Zitierungen
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Fernsehen SRF, Sendung "rec." vom 14.12.2021, Ausstrahlung "Der Teufel mitten unter uns" und "Q & A" zur Reportage vom 21.12.20211 Zitierungenb.913· 02.05.2022 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen09.05.2016 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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