Art. 1 SchKG

Betreibungs- und Konkurskreise

1 Das Gebiet jedes Kantons bildet für die Durchführung der Schuldbetreibungen und der Konkurse einen oder mehrere Kreise.
2 Die Kantone bestimmen die Zahl und die Grösse dieser Kreise.
3 Ein Konkurskreis kann mehrere Betreibungskreise umfassen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Organisation der Konkursämter (Art. 1 ff
    · 20.02.1988 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Rechtshilfe; Beschwerdelegitimation der Konkursverwaltung; Präsenzpflicht des Schuldners im Konkursverfahren
    · 19.10.2015 · 1 Zitierungen
  3. 3
    Auswirkungen der Revision des SchKG im Bereich des Staatshaftungsrechts, zulässiges Rechtsmittel an das Bundesgericht
    · 24.07.2000 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 05.11.2009 · 1 Zitierungen
  • 16.06.2009 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission — KBE.2025.5
    KBE.2025.5
    · 03.07.2025 · 0 Zitierungen

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