Art. 130 DEBA
An die Stelle der Versteigerung kann der freihändige Verkauf treten: 1. wenn alle Beteiligten ausdrücklich damit einverstanden sind; 2. wenn Wertpapiere oder andere Gegenstände, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, zu verwerten sind und der angebotene Preis dem Tageskurse gleichkommt; 3. wenn bei Gegenständen aus Edelmetall, für die bei der Versteigerung die Angebote den Metallwert nicht erreichten, dieser Preis angeboten wird; 4. im Falle des Artikels 124 Abs. 2.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Freihandverkauf im Konkurs (Art. 256 SchKG). 1. Rechtsnatur des Freihandverkaufes (E. 4). 2. Eine Information der Konkursverwaltung über einen wesentlichen Preisfaktor, welche die wirklichen Verhältnisse nicht ausreiche…4 citations
-
2Freihandverkauf (Art. 130 SchKG): Folgen für ein vertragliches Vorkaufsrecht (Art. 51 Abs. 1 VZG)1 citations
-
31 citations
-
4BGE 74_III_821 citations01/01/1948 · 1 citations
-
5BGE 59_III_931 citations03/28/1933 · 1 citations
-
6Vorzeitige Verwertung von Kryptobeständen0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Zustimmung zur Durchführung eines Freihandverkaufs1 citations
-
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_390/2020 vom 16. Februar 2021.0 citations
-
Increase supplement0 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.