Art. 131 DEBA

1 Geldforderungen des Schuldners, welche keinen Markt- oder Börsenpreis haben, werden, wenn sämtliche pfändende Gläubiger es verlangen, entweder der Gesamtheit der Gläubiger oder einzelnen von ihnen für gemeinschaftliche Rechnung zum Nennwert an Zahlungs Statt angewiesen. In diesem Falle treten die Gläubiger bis zur Höhe ihrer Forderungen in die Rechte des betriebenen Schuldners ein.
2 Sind alle pfändenden Gläubiger einverstanden, so können sie oder einzelne von ihnen, ohne Nachteil für ihre Rechte gegenüber dem betriebenen Schuldner, gepfändete Ansprüche im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und Gefahr geltend machen. Sie bedürfen dazu der Ermächtigung des Betreibungsamtes. Das Ergebnis dient zur Deckung der Auslagen und der Forderungen derjenigen Gläubiger, welche in dieser Weise vorgegangen sind. Ein Überschuss ist an das Betreibungsamt abzuliefern.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Verrechnung einer gepfändeten Forderung
    · 09/30/1969 · 10 citations Summary
  2. 2
    Pfändung eines Bankkontos; Verrechnungseinrede
    · 03/02/1994 · 9 citations
  3. 3
    Pfändung einer bestrittenen Forderung
    · 10/13/1983 · 7 citations
  4. 4
    BGE 65_III_129
    12/08/1939 · 7 citations
  5. 5
    Das Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff
    · 11/08/1962 · 6 citations
  6. 6
    1. Auch wer im kantonalen Verfahren die Gelegenheit, sich der Beschwerde zu widersetzen, nicht benutzt hat, ist zur Weiterziehung des die Beschwerde gutheissenden Entscheides befugt
    · 02/24/1960 · 4 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Abschluss von Betreibungsverfahren
    · 09/01/2006 · 2 citations de
  • 12/23/2005 · 2 citations de
  • Aufforderung zur Ablieferung verfallener Lohnabzüge vom 10. August 2022
    PS230028
    · 03/14/2023 · 1 citations de

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