Art. 136 SchKG

1 Der Betreibungsbeamte legt den Zahlungsmodus in den Steigerungsbedingungen fest; er kann einen Zahlungstermin von höchstens sechs Monaten gewähren.
2 Die Zahlung kann bis zum Betrag von 100 000 Franken in bar geleistet werden. Liegt der Preis höher, so ist der Teil, der diesen Betrag übersteigt, über einen Finanzintermediär nach dem Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 1997 abzuwickeln.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 79_III_119
    03.09.1953 · 4 Zitierungen
  2. 2
    Zahlung bei Versteigerung eines Grundstücks (Art. 143 SchKG)
    · 25.09.2002 · 2 Zitierungen
  3. 3
    Stellt die Ausstellung eines Checks Barzahlung im Sinne von Art. 136 SchKG und Art. 46 VZG dar?
    · 25.10.1965 · 2 Zitierungen
  4. 4
    BGE 75_III_11
    01.01.1949 · 2 Zitierungen
  5. 5
    1. Vollzug der Pfändung eines Grundstücks mit Zugehör (Art. 11 VZG)
    · 02.04.1986 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 75_III_6
    09.03.1949 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 25.09.2002 · 2 Zitierungen
  • 06.11.2017 · 1 Zitierungen
  • Beschwerde
    PS260077
    · 13.04.2026 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.