Art. 136 SchKG
1 Der Betreibungsbeamte legt den Zahlungsmodus in den Steigerungsbedingungen fest; er kann einen Zahlungstermin von höchstens sechs Monaten gewähren.
2 Die Zahlung kann bis zum Betrag von 100 000 Franken in bar geleistet werden. Liegt der Preis höher, so ist der Teil, der diesen Betrag übersteigt, über einen Finanzintermediär nach dem Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 1997 abzuwickeln.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 79_III_1194 Zitierungen03.09.1953 · 4 Zitierungen
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2Zahlung bei Versteigerung eines Grundstücks (Art. 143 SchKG)2 Zitierungen
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3Stellt die Ausstellung eines Checks Barzahlung im Sinne von Art. 136 SchKG und Art. 46 VZG dar?2 Zitierungen
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4BGE 75_III_112 Zitierungen01.01.1949 · 2 Zitierungen
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51. Vollzug der Pfändung eines Grundstücks mit Zugehör (Art. 11 VZG)1 Zitierungen
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6BGE 75_III_60 Zitierungen09.03.1949 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen25.09.2002 · 2 Zitierungen
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1 Zitierungen06.11.2017 · 1 Zitierungen
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Beschwerde0 ZitierungenPS260077· 13.04.2026 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.