Art. 143 DEBA

1 Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, so wird der Zuschlag rückgängig gemacht, und das Betreibungsamt ordnet sofort eine neue Versteigerung an. Artikel 126 ist anwendbar.
2 Der frühere Ersteigerer und seine Bürgen haften für den Ausfall und allen weitern Schaden. Der Zinsverlust wird hierbei zu fünf vom Hundert berechnet.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Grundstückssteigerung; Zahlungsverzug; Haftung für die Verwertungskosten
    · 10/04/1956 · 5 citations Summary
  2. 2
    BGE 75_III_11
    01/01/1949 · 4 citations
  3. 3
    Zahlung bei Versteigerung eines Grundstücks (Art. 143 SchKG)
    · 09/25/2002 · 3 citations
  4. 4
    Verwertung eines Grundstückes durch Freihandverkauf im Konkursverfahren (Art. 256 SchKG)
    · 01/24/2002 · 2 citations Summary
  5. 5
    Sicherheitsleistung bei einer Steigerung; Art. 45 Abs. 1 lit. e VZG. 1. Es ist nicht bundesrechtswidrig, in den Steigerungsbedingungen für einen bestimmten Betrag Barzahlung und für den Restpreis Sicherheitsleistung vor…
    · 10/26/1983 · 2 citations Summary
  6. 6
    Soweit diese zusätzliche Frist die Verlängerung der der Beschwerde erteilten aufschiebenden Wirkung bezweckt, ist sie aus praktischen Gründen gerechtfertigt und mit der Rechtsprechung vereinbar.
    · 01/25/1983 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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