Art. 143 DEBA
1 Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, so wird der Zuschlag rückgängig gemacht, und das Betreibungsamt ordnet sofort eine neue Versteigerung an. Artikel 126 ist anwendbar.
2 Der frühere Ersteigerer und seine Bürgen haften für den Ausfall und allen weitern Schaden. Der Zinsverlust wird hierbei zu fünf vom Hundert berechnet.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Grundstückssteigerung; Zahlungsverzug; Haftung für die Verwertungskosten5 citations
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2BGE 75_III_114 citations01/01/1949 · 4 citations
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3Zahlung bei Versteigerung eines Grundstücks (Art. 143 SchKG)3 citations
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4Verwertung eines Grundstückes durch Freihandverkauf im Konkursverfahren (Art. 256 SchKG)2 citations
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5Sicherheitsleistung bei einer Steigerung; Art. 45 Abs. 1 lit. e VZG. 1. Es ist nicht bundesrechtswidrig, in den Steigerungsbedingungen für einen bestimmten Betrag Barzahlung und für den Restpreis Sicherheitsleistung vor…2 citations
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6Soweit diese zusätzliche Frist die Verlängerung der der Beschwerde erteilten aufschiebenden Wirkung bezweckt, ist sie aus praktischen Gründen gerechtfertigt und mit der Rechtsprechung vereinbar.2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Ausfallforderung (Art. 143 SchKG)3 citations
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Klage aus SchKG3 citations
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Increase supplement2 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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