Art. 173 DEBA
Wegen Einstellung der Betreibung oder Nichtigkeitsgründen
1 Wird von der Aufsichtsbehörde infolge einer Beschwerde oder vom Gericht gemäss Artikel 85 oder 85a Abs. 2 die Einstellung der Betreibung verfügt, so setzt das Gericht den Entscheid über den Konkurs aus.
2 Findet das Gericht von sich aus, dass im vorangegangenen Verfahren eine nichtige Verfügung (Art. 22 Abs. 1) erlassen wurde, so setzt es den Entscheid ebenfalls aus und überweist den Fall der Aufsichtsbehörde.
3 Der Beschluss der Aufsichtsbehörde wird dem Konkursgerichte mitgeteilt. Hierauf erfolgt das gerichtliche Erkenntnis.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Änderung des Anwendungsbereichs der Konkursbetreibung und übergangsrechtliche Folgen12 citations
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2Vorläufige Einstellung der Wechselbetreibung, Aussetzung des Konkurses7 citations
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31. Der um Eröffnung des Konkurses ersuchte Richter hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die Vorschriften über den Betreibungsort beachtet wurden4 citations
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4Rekurs an das Bundesgericht (Art. 19 SchKG)3 citations
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5BGE 51_III_1573 citations01/01/1925 · 3 citations
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6Einstellung der Betreibung und Aussetzung des Konkursentscheides2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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4 citations04/20/2010 · 4 citations de
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3 citations10/28/2010 · 3 citations de
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Konkurseröffnung nach Art. 166 SchKG2 citationsBEZ.2020.22· 07/24/2020 · 2 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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