Art. 179 DEBA
1 Der Schuldner kann beim Betreibungsamt innert fünf Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls schriftlich Rechtsvorschlag erheben; dabei muss er darlegen, dass eine der Voraussetzungen nach Artikel 182 erfüllt ist. Auf Verlangen bescheinigt ihm das Betreibungsamt die Einreichung des Rechtsvorschlags gebührenfrei.
2 Mit der im Rechtsvorschlag gegebenen Begründung verzichtet der Schuldner nicht auf weitere Einreden nach Artikel 182.
3 Artikel 33 Abs. 4 ist nicht anwendbar.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Rechtsvorschlag0 citations
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2Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens; Kostenvorschuss im summarischen Verfahren0 citations
Unpublished, but essential 2
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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1 citations
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Zustellung des Zahlungsbefehls; Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist0 citations
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