Art. 21 DEBA
Beschwerdeentscheid
Die Behörde, welche eine Beschwerde begründet erklärt, verfügt die Aufhebung oder die Berichtigung der angefochtenen Handlung; sie ordnet die Vollziehung von Handlungen an, deren Vornahme der Beamte unbegründetermassen verweigert oder verzögert.
Leading decisions 6
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1Die Beschwerde im Sinne von Art. 17 SchKG ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer damit im Falle ihrer Gutheissung einen praktischen Zweck auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung erreichen kann; auf Beschwerden zum…13 citations
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2Sicherung des Massevermögens. 1. Das Konkursamt ist nicht befugt, Gegenstände, die im Besitze eines Dritten sind, der daran das Eigentum beansprucht, herbeiführen zu lassen oder dem Dritten zu verbieten, darüber zu verf…8 citations
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31. Zustellung einer Pfändungsurkunde5 citations
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4Lohnpfändung5 citations
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5Rückerstattung der Gebühren für ungültige Verfügungen (Art. 17 GebT)5 citations
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6Aufhebung eines Steigerungszuschlags4 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Rückzahlung von Kinderzulagen (Existenzminimumsberechnung)1 citations
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Kostenrechnung1 citations
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Fahrzeugpfändung1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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