Art. 23 SchKG

Richterliche Behörden

Die Kantone bezeichnen die richterlichen Behörden, welche für die in diesem Gesetze dem Richter zugewiesenen Entscheidungen zuständig sind.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kostenvorschuss zur Sicherstellung des Entgelts des Sachwalters im Stundungsverfahren
    · 16.04.1974 · 0 Zitierungen
  2. 2
    Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Liquidationsvergleich) einer Bank. 1. Bestätigungsverfahren vor der kantonalen Nachlassbehörde für Banken (Art. 37 Abs. 5 BankG, Art. 52 der VV zum BankG, Art. 8 ff
    · 27.06.1969 · 0 Zitierungen
  3. 3
    BGE 51_I_367
    01.01.1925 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 42_I_338
    14.09.1916 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Mangels weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit kein weitergehender Taggeldanspruch; Klageabweisung. Keine Rückwirkung der Leistungseinstellung gemäss VVG 40; Abweisung der Widerklage.
    KK.2015.00005
    · 01.04.2016 · 1 Zitierungen
  • Forderung - Arrestschaden nach Art. 273 SchKG
    LB230006
    · 26.05.2023 · 0 Zitierungen
  • 10.10.2022 · 0 Zitierungen

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