Art. 23 SchKG
Richterliche Behörden
Die Kantone bezeichnen die richterlichen Behörden, welche für die in diesem Gesetze dem Richter zugewiesenen Entscheidungen zuständig sind.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Kostenvorschuss zur Sicherstellung des Entgelts des Sachwalters im Stundungsverfahren0 Zitierungen
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2Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Liquidationsvergleich) einer Bank. 1. Bestätigungsverfahren vor der kantonalen Nachlassbehörde für Banken (Art. 37 Abs. 5 BankG, Art. 52 der VV zum BankG, Art. 8 ff0 Zitierungen
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3BGE 51_I_3670 Zitierungen01.01.1925 · 0 Zitierungen
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4BGE 42_I_3380 Zitierungen14.09.1916 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Mangels weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit kein weitergehender Taggeldanspruch; Klageabweisung. Keine Rückwirkung der Leistungseinstellung gemäss VVG 40; Abweisung der Widerklage.1 ZitierungenKK.2015.00005· 01.04.2016 · 1 Zitierungen
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Forderung - Arrestschaden nach Art. 273 SchKG0 ZitierungenLB230006· 26.05.2023 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen10.10.2022 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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