Art. 265 DEBA
Inhalt und Wirkungen
1 Bei der Verteilung erhält jeder Gläubiger für den ungedeckt bleibenden Betrag seiner Forderung einen Verlustschein. In demselben wird angegeben, ob die Forderung vom Gemeinschuldner anerkannt oder bestritten worden ist. Im ersteren Falle gilt der Verlustschein als Schuldanerkennung im Sinne des Artikels 82.
2 Der Verlustschein berechtigt zum Arrest und hat die in den Artikeln 149 Abs. 4 und 149a bezeichneten Rechtswirkungen. Jedoch kann gestützt auf ihn eine neue Betreibung nur eingeleitet werden, wenn der Schuldner zu neuem Vermögen gekommen ist. Als neues Vermögen gelten auch Werte, über die der Schuldner wirtschaftlich verfügt.
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Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Arrestvollzug; Art. 271 Abs. 1 Ziff. 5 und Art. 265 Abs. 2 SchKG21 citations
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2Neues Vermögen16 citations
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3Bestimmung des Grenzwertes für die Annahme neuen Vermögens12 citations
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4Einrede mangelnden neuen Vermögens (Art. 265a SchKG)10 citations
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59 citations
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6Fortsetzung der Betreibung gestützt auf einen Konkursverlustschein7 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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4 citations01/22/2008 · 4 citations de
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ZOR.2015.1023 citations03/16/2016 · 3 citations de
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Obergericht / Zivilgericht / 4. Zivilkammer — ZOR.2015.1023 citationsZOR.2015.102· 03/13/2013 · 3 citations de
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