Art. 280 DEBA
Dahinfallen
Der Arrest fällt dahin, wenn der Gläubiger: 1. die Fristen nach Artikel 279 nicht einhält; 2. die Klage oder die Betreibung zurückzieht oder erlöschen lässt; oder 3. mit seiner Klage vom Gericht endgültig abgewiesen wird.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Arrestprosequierung durch Betreibung16 citations
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2Beschwerde gegen den abweisenden Arrestentscheid4 citations
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3Zwangsvollstreckung einer in einem ausländischen Urteil anerkannten Forderung (Art. 81 SchKG); Arrestaufhebungsklage (Art. 279 Abs. 2 SchKG). 1. Eine aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem Staat, in dem das…3 citations
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4Nachpfändung neu entdeckter Vermögensstücke des Schuldners auf Begehren eines Gläubigers, dessen Forderung nach der Schätzung des Beamten durch die bereits gepfändeten Gegenstände nicht gedeckt ist (Art. 115 Abs. 2 SchK…3 citations
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5Hemmung der Fristen zur Arrestprosequierung während des Arresteinspracheverfahrens (Art. 278 Abs. 5 und Art. 279 SchKG); Dahinfallen des Arrestes nach Art. 280 Ziff. 1 SchKG1 citations
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6Verlustschein (Art. 149 SchKG): Er bescheinigt, dass das gesamte der schweizerischen Vollstreckung unterworfene Vermögen des Schuldners nicht genügt hat, um den Gläubiger zu befriedigen1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Arrestbeschlag/Arrestprosequierung4 citations
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4 citations11/29/2005 · 4 citations de
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Arrestprosequierung3 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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