Art. 283 DEBA
1 Vermieter und Verpächter von Geschäftsräumen können, auch wenn die Betreibung nicht angehoben ist, zur einstweiligen Wahrung ihres Retentionsrechtes (Art. 268 ff. und 299c OR ) die Hilfe des Betreibungsamtes in Anspruch nehmen.
2 Ist Gefahr im Verzuge, so kann die Hilfe der Polizei oder der Gemeindebehörde nachgesucht werden.
3 Das Betreibungsamt nimmt ein Verzeichnis der dem Retentionsrecht unterliegenden Gegenstände auf und setzt dem Gläubiger eine Frist zur Anhebung der Betreibung auf Pfandverwertung an.
Leading decisions 6
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1Retention (Art. 283 SchKG). 1. Anders als die Pfändung (Art. 90 SchKG) ist die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses dem Schuldner nicht anzukündigen. 2. Bei der Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses ist Art 97 SchK…7 citations
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2Retentionsrecht des Vermieters (Art. 283 SchKG) 1. Befugnis der Betreibungsbehörden zu prüfen, ob der Vermieter ein sich aus Art. 272 OR ergebendes Retentionsrecht habe (E. 1). 2. Befugnis dieser Behörden, den Betrag de…4 citations
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4Prosequierung des Retentionsrechts des Vermieters von Geschäftsräumen (Art. 268 OR; Art. 283 SchKG)3 citations
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5Retentionsrecht des Vermieters; Art. 283 Abs. 2 SchKG3 citations
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6Widerspruchsverfahren (Art. 106/107 SchKG) im Falle, dass ein Dritter an Gegenständen, die als dem Retentionsrecht des Vermieters (Art. 272 ff3 citations
Unpublished, but essential 4
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Retentionsverzeichnis1 citations
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1 citations06/26/2003 · 1 citations de
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1 citations07/23/2002 · 1 citations de
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