Art. 288 DEBA

Absichtsanfechtung

1 Anfechtbar sind endlich alle Rechtshandlungen, welche der Schuldner innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Pfändung oder Konkurseröffnung in der dem andern Teile erkennbaren Absicht vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen oder einzelne Gläubiger zum Nachteil anderer zu begünstigen.
2 Bei der Anfechtung einer Handlung zugunsten einer nahestehenden Person des Schuldners trägt diese die Beweislast dafür, dass sie die Benachteiligungsabsicht nicht erkennen konnte. Als nahestehende Personen gelten auch Gesellschaften eines Konzerns.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Absichtsanfechtung; Rückzahlung eines Bankdarlehens in Teilbeträgen
    · 05/29/2008 · 76 citations
  2. 2
    Anfechtungsklage nach Art. 288 SchKG. 1. Streitwert (Erw. 1). 2. Objektive Voraussetzung der Anfechtungsklage ist in jedem Falle, dass die angefochtene Handlung des Schuldners die Gläubiger oder einzelne von ihnen schäd…
    · 05/10/1973 · 44 citations Summary
  3. 3
    Anfechtungsklage gemäss Art. 288 SchKG
    · 09/04/2008 · 41 citations Summary
  4. 4
    Anfechtung von ausgeführten Leistungen, die auf einem Dienstleistungsvertrag beruhen
    · 04/16/2008 · 36 citations Summary
  5. 5
    Anfechtung von Rechnungsbegleichungen für gelieferte Waren
    · 09/04/2008 · 35 citations
  6. 6
    Anfechtung
    · 02/05/2004 · 34 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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