Art. 288 DEBA
Absichtsanfechtung
1 Anfechtbar sind endlich alle Rechtshandlungen, welche der Schuldner innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Pfändung oder Konkurseröffnung in der dem andern Teile erkennbaren Absicht vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen oder einzelne Gläubiger zum Nachteil anderer zu begünstigen.
2 Bei der Anfechtung einer Handlung zugunsten einer nahestehenden Person des Schuldners trägt diese die Beweislast dafür, dass sie die Benachteiligungsabsicht nicht erkennen konnte. Als nahestehende Personen gelten auch Gesellschaften eines Konzerns.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Absichtsanfechtung; Rückzahlung eines Bankdarlehens in Teilbeträgen76 citations
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2Anfechtungsklage nach Art. 288 SchKG. 1. Streitwert (Erw. 1). 2. Objektive Voraussetzung der Anfechtungsklage ist in jedem Falle, dass die angefochtene Handlung des Schuldners die Gläubiger oder einzelne von ihnen schäd…44 citations
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3Anfechtungsklage gemäss Art. 288 SchKG41 citations
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4Anfechtung von ausgeführten Leistungen, die auf einem Dienstleistungsvertrag beruhen36 citations
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5Anfechtung von Rechnungsbegleichungen für gelieferte Waren35 citations
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6Anfechtung34 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Paulian avoidance action16 citations
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10 citations
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Paulian avoidance action9 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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