Art. 291 DEBA
Wirkung
1 Wer durch eine anfechtbare Rechtshandlung Vermögen des Schuldners erworben hat, ist zur Rückgabe desselben verpflichtet. Die Gegenleistung ist zu erstatten, soweit sie sich noch in den Händen des Schuldners befindet oder dieser durch sie bereichert ist. Darüber hinaus kann ein Anspruch nur als Forderung gegen den Schuldner geltend gemacht werden.
2 Bestand die anfechtbare Rechtshandlung in der Tilgung einer Forderung, so tritt dieselbe mit der Rückerstattung des Empfangenen wieder in Kraft.
3 Der gutgläubige Empfänger einer Schenkung ist nur bis zum Betrag seiner Bereicherung zur Rückerstattung verpflichtet.
Leading decisions 6
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1Art. 291 SchKG: Umfang der Rückgabepflicht bei der Gläubigeranfechtung19 citations
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2Schenkungsanfechtung, Rückgabe einer anfechtbar erworbenen Sache, Wertersatz17 citations
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3Anfechtung17 citations
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4Absichtsanfechtung; Genossenschaftsanteilscheine13 citations
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5BGE 65_III_14213 citations10/27/1939 · 13 citations
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6Anfechtungsklage nach Art. 288 SchKG. 1. Streitwert (Erw. 1). 2. Objektive Voraussetzung der Anfechtungsklage ist in jedem Falle, dass die angefochtene Handlung des Schuldners die Gläubiger oder einzelne von ihnen schäd…12 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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7 citations02/05/2004 · 7 citations de
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Paulianische Anfechtung / Grundbuchsperre5 citations
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5 citations05/16/2013 · 5 citations de
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