Art. 294 DEBA
1 Ergibt sich während der provisorischen Stundung, dass Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrages besteht, so bewilligt das Nachlassgericht die Stundung definitiv für weitere vier bis sechs Monate; es entscheidet von Amtes wegen vor Ablauf der provisorischen Stundung.
2 Der Schuldner und gegebenenfalls der antragstellende Gläubiger sind vorgängig zu einer Verhandlung vorzuladen. Der provisorische Sachwalter erstattet mündlich oder schriftlich Bericht. Das Gericht kann weitere Gläubiger anhören.
3 Besteht keine Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrages, so eröffnet das Gericht von Amtes wegen den Konkurs.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung13 citations
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2BGE 59_III_322 citations02/04/1933 · 2 citations
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3Verlängerung der Stundung1 citations
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4Nachlassverfahren der Banken und Sparkassen. 1. Weiterziehung von Entscheiden der kantonalen Nachlassbehörde an das Bundesgericht (Art. 55 Abs. 2 der VV zum BankG)1 citations
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6Beweiseignung einer Bilanz0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Widerruf der provisorischen Nachlassstundung und Konkurseröffnung.7 citations
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Bankruptcy proceedings, moratorium on estate6 citations
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provisorische Nachlassstundung5 citationsZKBES.2025.396· 02/13/2026 · 5 citations de
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