Art. 317 DEBA

Begriff

1 Durch den Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung kann den Gläubigern das Verfügungsrecht über das schuldnerische Vermögen eingeräumt oder dieses Vermögen einem Dritten ganz oder teilweise abgetreten werden.
2 Die Gläubiger üben ihre Rechte durch die Liquidatoren und durch einen Gläubigerausschuss aus. Diese werden von der Versammlung gewählt, die sich zum Nachlassvertrag äussert. Sachwalter können Liquidatoren sein.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Sachlicher Anwendungsbereich des Lugano-Übereinkommens; Ausschluss von Konkursen, Vergleichen und ähnlichen Verfahren
    · 05/08/2014 · 4 citations Summary
  2. 2
    Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Anfechtung von Rechtshandlungen; Verwirkung
    · 02/04/2008 · 2 citations Summary
  3. 3
    Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Verwendung eines Liquidationsüberschusses
    · 08/26/2003 · 1 citations Summary
  4. 4
    1. Legitimation eines Konkursamtes zum Rekurs (Art. 19 SchKG) - in einem Fall, da die Nichtigkeit einer amtlichen Verfügung geltend gemacht wird (Erw. 2). 2. Steigerungszuschlag (Art. 126 Abs. 1 SchKG)
    · 09/02/1991 · 1 citations Summary
  5. 5
    Konkurs; Beschluss der Gläubigerversammlung, die Konkursverwaltung zu ersetzen. 1. Beschlüsse der zweiten und jeder weiteren Gläubigerversammlung können nur wegen Gesetzesverletzung, nicht auch wegen Unangemessenheit, a…
    · 06/17/1983 · 1 citations Summary
  6. 6
    Wer ist zum Antrag auf Widerruf des Konkurses berechtigt? Art. 195 Abs. 1 und Art. 317 Abs. 3 SchKG.
    · 08/20/1959 · 1 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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