Art. 38 DEBA
Gegenstand der Schuldbetreibung und Betreibungsarten
1 Auf dem Wege der Schuldbetreibung werden die Zwangsvollstreckungen durchgeführt, welche auf eine Geldzahlung oder eine Sicherheitsleistung gerichtet sind.
2 Die Schuldbetreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehles und wird entweder auf dem Wege der Pfändung oder der Pfandverwertung oder des Konkurses fortgesetzt.
3 Der Betreibungsbeamte bestimmt, welche Betreibungsart anwendbar ist.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Betreibung auf Sicherheitsleistung (Art. 38 SchKG); Natur der Sicherheiten15 citations
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2Betreibung auf Sicherheitsleistung (Art. 38 SchKG)12 citations
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3Arrest. 1. Hinfall eines Arrestes mangels einer Klage oder Betreibung, die ihn nach Art. 278 SchKG aufrechtzuerhalten vermöchte10 citations
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4Kognition der Betreibungs- und Aufsichtsbehörden bezüglich der Eintreibung eines rechtsmissbräuchlichen Anspruches9 citations
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5Mehrwertsteuer; Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung (MWST 1995/96)8 citations
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6Zulässigkeit der Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG8 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Definitive Rechtsöffnung, Steuern23 citations
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Betreibung auf Sicherheitsleistung; Pfändungsankündigung6 citations
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Suspension of the enforcement procedure4 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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