Art. 66 DEBA

Bei auswärtigem Wohnsitz des Schuldners oder bei Unmöglichkeit der Zustellung

1 Wohnt der Schuldner nicht am Orte der Betreibung, so werden die Betreibungsurkunden der von ihm daselbst bezeichneten Person oder in dem von ihm bestimmten Lokale abgegeben.
2 Mangels einer solchen Bezeichnung erfolgt die Zustellung durch Vermittlung des Betreibungsamtes des Wohnortes oder durch die Post.
3 Wohnt der Schuldner im Ausland, so erfolgt die Zustellung durch die Vermittlung der dortigen Behörden oder, soweit völkerrechtliche Verträge dies vorsehen oder wenn der Empfängerstaat zustimmt, durch die Post.
4 Die Zustellung wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt, wenn: 1. der Wohnort des Schuldners unbekannt ist; 2. der Schuldner sich beharrlich der Zustellung entzieht; 3. der Schuldner im Ausland wohnt und die Zustellung nach Abs. 3 nicht innert angemessener Frist möglich ist.
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Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Nichtigkeit einer Betreibung
    · 09/02/2010 · 40 citations Summary
  2. 2
    Zustellung des Zahlungsbefehls durch öffentliche Bekanntmachung (Art. 66 Abs. 4 SchKG)
    · 04/10/1986 · 19 citations Summary
  3. 3
    Zustellung von Betreibungsurkunden im Ausland (Israel)
    · 10/29/1996 · 18 citations Summary
  4. 4
    Zustellung des Zahlungsbefehls an eine Aktiengesellschaft (Art. 65 SchKG); Beginn der Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags bei fehlerhafter Zustellung
    · 01/17/2002 · 16 citations Summary
  5. 5
    Öffentliche Bekanntmachung; unbekannter Wohnort
    · 07/27/1993 · 15 citations Summary
  6. 6
    Öffentliche Bekanntmachung des Zahlungsbefehls
    · 03/15/2012 · 14 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 10/20/2016 · 15 citations de Summary
  • Ediktalzustellung eines Zahlungsbefehls
    · 10/12/2015 · 12 citations de
  • Rückweisung Betreibungsbegehren (Betreibungsort; unbekannter Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Schuldners)
    · 11/30/2016 · 10 citations de Summary

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