Art. 72 DEBA
1 Die Zustellung geschieht durch den Betreibungsbeamten, einen Angestellten des Amtes oder durch die Post.
2 Bei der Abgabe hat der Überbringer auf beiden Ausfertigungen zu bescheinigen, an welchem Tage und an wen die Zustellung erfolgt ist.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Zustellung des Zahlungsbefehls; Art. 72 SchKG41 citations
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2Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 64 und Art. 72 SchKG)27 citations
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31. Ergänzung des Sachverhalts (Art. 79 Abs. 1 OG)23 citations
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4Zustellung des Zahlungsbefehls und Gebühren nach Art. 13 und 16 GebV SchKG18 citations
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5Zustellung eines Zahlungsbefehls an eine juristische Person oder eine Gesellschaft im Ausland (Art. 65 SchKG). 1. Fehlt es an einer staatsvertraglichen Regelung der Zustellung und erfolgt diese auf diplomatischem oder k…13 citations
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6Zustellung von Zahlungsbefehlen durch einen Gemeinde- oder Polizeibeamten (Art. 64 Abs. 2 SchKG)8 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Rechtzeitigkeit des Rechtsvorschlags18 citations
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11 citations
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Zustellung der Zahlungsbefehle7 citations
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