Art. 77 DEBA

Nachträglicher Rechtsvorschlag bei Gläubigerwechsel

1 Wechselt während des Betreibungsverfahrens der Gläubiger, so kann der Betriebene einen Rechtsvorschlag noch nachträglich bis zur Verteilung oder Konkurseröffnung anbringen.
2 Der Betriebene muss den Rechtsvorschlag innert zehn Tagen, nachdem er vom Gläubigerwechsel Kenntnis erhalten hat, beim Richter des Betreibungsortes schriftlich und begründet anbringen und die Einreden gegen den neuen Gläubiger glaubhaft machen.
3 Der Richter kann bei Empfang des Rechtsvorschlags die vorläufige Einstellung der Betreibung verfügen; er entscheidet über die Zulassung des Rechtsvorschlages nach Einvernahme der Parteien.
4 Wird der nachträgliche Rechtsvorschlag bewilligt, ist aber bereits eine Pfändung vollzogen worden, so setzt das Betreibungsamt dem Gläubiger eine Frist von zehn Tagen an, innert der er auf Anerkennung seiner Forderung klagen kann. Nutzt er die Frist nicht, so fällt die Pfändung dahin.
5 Das Betreibungsamt zeigt dem Schuldner jeden Gläubigerwechsel an.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Nachträglicher Rechtsvorschlag im Anschluss an eine Forderungsabtretung
    · 11/23/1998 · 5 citations Summary
  2. 2
    Eintritt eines Zessionars in die bereits bis zum Pfändungsvollzug fortgeschrittene Betreibung
    · 01/18/1965 · 4 citations Summary
  3. 3
    · 08/31/1994 · 2 citations Summary
  4. 4
    Wohnsitz des Schuldners - als Ort der Betreibung (Art. 46 Abs. 1 SchKG); - als Ort der Zustellung der Betreibungsurkunden, wofür allenfalls ausserdem der (dem Betreibungsamt gemeldete) Arbeitsort in Betracht fällt (Art.…
    · 11/20/1962 · 2 citations
  5. 5
    Nachträglicher Rechtsvorschlag (Art. 77 SchKG)
    · 04/19/1956 · 2 citations
  6. 6
    BGE 58_III_115
    07/20/1932 · 2 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • nachträglicher Rechtsvorschlag gemäss Art. 77 SchKG
    PS170161
    · 08/14/2017 · 1 citations de
  • 10/10/2022 · 0 citations de
  • Zustellung des Zahlungsbefehls; Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist
    · 09/21/2018 · 0 citations de

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