Art. 8a DEBA

Einsichtsrecht

1 Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungs- und der Konkursämter einsehen und sich Auszüge daraus geben lassen.
2 Ein solches Interesse ist insbesondere dann glaubhaft gemacht, wenn das Auskunftsgesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages erfolgt.
3 Die Ämter geben Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn:
  1. a. die Betreibung nichtig ist oder aufgrund einer Beschwerde oder eines gerichtlichen Entscheids aufgehoben worden ist;
  2. b. der Schuldner mit einer Rückforderungsklage obsiegt hat;
  3. c. der Gläubiger die Betreibung zurückgezogen hat;
  4. d. der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben und nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls und vor Erlöschen des Einsichtsrechts Dritter ein entsprechendes Gesuch gestellt hat, sofern der Gläubiger nach Ablauf einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von 20 Tagen den Nachweis nicht erbringt, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags (Art. 79–84) eingeleitet wurde; wird dieser Nachweis nachträglich erbracht oder wird die Betreibung fortgesetzt, so wird sie Dritten wieder zur Kenntnis gebracht, es sei denn, der Schuldner weist nach, dass ein Begehren des Gläubigers um Beseitigung des Rechtsvorschlags definitiv nicht gutgeheissen wurde.
4 Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Gerichts- und Verwaltungsbehörden können im Interesse eines Verfahrens, das bei ihnen hängig ist, weiterhin Auszüge verlangen.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Zulässigkeit der Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG
    · 02/16/1999 · 58 citations Summary
  2. 2
    Einsicht in Protokolle und Register
    · 07/09/2009 · 34 citations Summary
  3. 3
    Klage des Betreibungsschuldners auf Feststellung des Nichtbestands der Forderung; hinreichendes Feststellungsinteresse
    · 01/16/2015 · 30 citations Summary
  4. 4
    Rechtliches Mittel des zu Unrecht betriebenen Schuldners, um gegen nachteilige Wirkungen eines Eintrages im Betreibungsregister vorzugehen (Art. 8a SchKG)
    · 07/25/2002 · 29 citations Summary
  5. 5
    Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte
    · 06/22/2020 · 20 citations Summary
  6. 6
    Rückzug einer Betreibung durch den Gläubiger (Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG)
    · 10/02/2000 · 17 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Forderung ("Löschung" der Betreibung)
    · 11/27/2014 · 27 citations de Summary
  • Löschung einer Betreibung
    · 02/22/2007 · 10 citations de Summary
  • Kollokation im Partikularkonkurs
    · 03/11/2010 · 8 citations de

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