Art. 27 SSV
Wenden verboten
1 Das Signal «Wenden verboten» (2.46) untersagt, Fahrzeuge an der betreffenden Stelle zu wenden.
2 Gilt das Verbot für eine bestimmte Strecke, wird deren Länge auf beigefügter Zusatztafel «Streckenlänge» (5.03) angegeben.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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10 Zitierungen
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2Art. 3 Abs. 4 SVG. 1. Soweit der Kanton die Strasse dem Verkehr grundsätzlich offenhält, darf er das Parkieren darin allgemein oder für gewisse Benützer nur aus den im Gesetz erwähnten Gründen verbieten (Erw. 5 und 6).…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Neueste BGer-Urteile
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