Art. 35 SSV

Grundsätze

1 Vortrittssignale zeigen an, dass der Führer anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren muss oder dass ihm der Vortritt gegenüber anderen Fahrzeugen zusteht.
2 Vortrittssignale sind der äusseren Form nach Gefahren‑, Vorschrifts- oder Hinweissignale; die Grundsätze der Kapitel 2, 3 und 5 gelten sinngemäss.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    1. Art. 3 SVG gestattet den Kantonen, das Parkieren von Fahrzeugen zeitlich zu beschränken und diese Befugnis den Gemeinden zu übertragen (Erw. 1). 2. Unter welchen Voraussetzungen verstösst die gemäss Art. 35 Abs. 3 SS…
    · 08.01.1968 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    1. Voraussetzungen, unter denen die gemäss Art. 35 Abs. 3 SSV durch Signal Nr. 321 (Parkplatz mit Parkuhr) angezeigte Beschränkung der Parkzeit vor Art. 37 Abs. 2 BV standhält (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 2). 2…
    · 19.04.1974 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Obwohl ihre Merkmale weder durch kantonale noch eidgenössische Vorschriften umschrieben sind, wird die Parkscheibe gewohnheitsrechtlich verwendet und ist sie das einzige Mittel, um gemäss Art. 35 Abs. 2 SSV die Parkdaue…
    · 01.09.1971 · 0 Zitierungen
  4. 4
    Art. 35 Abs. 4 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 31.Mai 1963
    · 06.05.1965 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2023.49
    SST.2023.49
    · 06.02.2024 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.