Art. 31 StG

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erlässt für die Erhebung der Stempelabgaben alle Weisungen, Verfügungen und Entscheide, die nicht ausdrücklich einer anderen Behörde vorbehalten sind.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Nidwalden und direkte Bundessteuer, Steuerperioden 2016 und 2017
    · 17.11.2022 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • 06.12.2017 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  • VG.2016.00074
    01.12.2016 · 1 Zitierungen

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