Art. 102 SCC

Strafbarkeit

1 Wird in einem Unternehmen in Ausübung geschäftlicher Verrichtung im Rahmen des Unternehmenszwecks ein Verbrechen oder Vergehen begangen und kann diese Tat wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens keiner bestimmten natürlichen Person zugerechnet werden, so wird das Verbrechen oder Vergehen dem Unternehmen zugerechnet. In diesem Fall wird das Unternehmen mit Busse bis zu 5 Millionen Franken bestraft.
2 Handelt es sich dabei um eine Straftat nach den Artikeln 260ter, 260quinquies, 305bis, 322ter, 322quinquies, 322septies Abs. 1 oder 322octies, so wird das Unternehmen unabhängig von der Strafbarkeit natürlicher Personen bestraft, wenn dem Unternehmen vorzuwerfen ist, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um eine solche Straftat zu verhindern.
3 Das Gericht bemisst die Busse insbesondere nach der Schwere der Tat und der Schwere des Organisationsmangels und des angerichteten Schadens sowie nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
4 Als Unternehmen im Sinne dieses Titels gelten:
  1. a. juristische Personen des Privatrechts;
  2. b. juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Gebietskörperschaften;
  3. c. Gesellschaften;
  4. d. Einzelfirmen .

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Strafbarkeit des Unternehmens
    · 10/11/2016 · 37 citations Summary
  2. 2
    Strafbarkeit von Unternehmen, Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung
    · 12/12/2019 · 11 citations
  3. 3
    Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst
    · 06/01/2017 · 3 citations Summary
  4. 4
    · 05/30/2016 · 2 citations
  5. 5
    Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) zum Nachteil einer Einpersonen-AG
    · 03/16/2015 · 2 citations
  6. 6
    Geschäftsmässige Begründetheit und steuerliche Absetzbarkeit von Bussen und anderen pönalen Sanktionen gegenüber juristischen Personen
    · 09/26/2016 · 1 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Unzulässige Verhaltensweise gemäss Art. 7 KG (Sanktion); Richtlinien des Verbands Schweizerischer Werbegesellschaften über die Kommissionierung von Berufsvermittlern
    · 06/29/2012 · 14 citations de
  • · 09/14/2015 · 13 citations de
  • · 09/16/2016 · 10 citations de

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