Art. 12 SCC
Begriffe
1 Bestimmt es das Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich begeht.
2 Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt. Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.
3 Fahrlässig begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Folge seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf nicht Rücksicht nimmt. Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit; Begründungspflicht790 citations
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2Fahrlässige schwere Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB)640 citations
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3Vorsätzliche einfache und fahrlässige schwere Körperverletzung beim Eishockeyspiel437 citations
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4Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Falschbeurkundung (Art. 251 StGB)351 citations
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5Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz318 citations
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6Fahrlässige Tötung; unechtes Unterlassungsdelikt; Garantenstellung aus Vertrag309 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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83 citations
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57 citations
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48 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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