Art. 167 SCC
Bevorzugung eines Gläubigers
Der Schuldner, der im Bewusstsein seiner Zahlungsunfähigkeit und in der Absicht, einzelne seiner Gläubiger zum Nachteil anderer zu bevorzugen, darauf abzielende Handlungen vornimmt, insbesondere nicht verfallene Schulden bezahlt, eine verfallene Schuld anders als durch übliche Zahlungsmittel tilgt, eine Schuld aus eigenen Mitteln sicherstellt, ohne dass er dazu verpflichtet war, wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Generalklausel21 citations
-
2Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung (Art. 164 Ziff. 1 StGB)11 citations
-
310 citations
-
4Auslieferungsrecht. 1. Die Verletzung des Grundsatzes der Spezialität ist mit Nichtigkeitsbeschwerde geltend zu machen6 citations
-
5Unterbrechung der Verjährung5 citations
-
6BGE 74_IV_405 citations01/01/1948 · 5 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Misswirtschaft, Bevorzugung eines Gläubigers; Verletzung des Akkusationsprinzips9 citations
-
Bevorzugung eines Gläubigers, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte; Willkür5 citations
-
Old Age and Survivors' Insurance4 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.