Art. 169 SCC
Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte
Wer eigenmächtig zum Schaden der Gläubiger über einen Vermögenswert verfügt, der amtlich gepfändet oder mit Arrest belegt ist, in einem Betreibungs‑, Konkurs- oder Retentionsverfahren amtlich aufgezeichnet ist oder zu einem durch Liquidationsvergleich abgetretenen Vermögen gehört oder einen solchen Vermögenswert beschädigt, zerstört, entwertet oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
111 citations
-
2Rekurs an das Bundesgericht (Art. 19 SchKG) gegen kantonale Rechtsvorschriften oder interne Dienstanweisungen der kantonalen Aufsichtsbehörden? Lohnpfändung11 citations
-
3BGE 78_III_12611 citations09/20/1952 · 11 citations
-
4Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte7 citations
-
57 citations
-
6Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte6 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
6P.141/2003: Art. 29 Abs. 3 und Art. 32 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK (amtliche Verteidigung); 6S.103/2003: Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169 StGB), mehrfache Drohung (Art. 180 StGB)7 citations
-
6 citations01/11/2006 · 6 citations de
-
Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169 StGB)4 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.