Art. 189 SCC
Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung
1 Wer gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt oder von dieser vornehmen lässt oder zu diesem Zweck einen Schockzustand einer Person ausnützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.
3 Handelt der Täter nach Abs. 2 grausam, verwendet er eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Nötigung und Vergewaltigung, psychischer Druck158 citations
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2Sexueller Kindsmissbrauch, psychischer Druck; Konkurrenz105 citations
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3Art. 193 Abs. 1 StGB, Ausnützen der Notlage104 citations
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4Sexuelle Nötigung; unter psychischen Druck setzen mittels struktureller Gewalt102 citations
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5Sexuelle Nötigung, psychischer Druck (Art. 189 Abs. 1 StGB); Strafzumessung (Art. 63 StGB)93 citations
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6Ausnützung der Notlage bzw87 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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(Versuchte) Vergewaltigung und sexuelle Nötigung; Willkür, rechtliches Gehör64 citations
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Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Mittäterschaft; Willkür49 citations
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44 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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