Art. 19 SCC
Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit
1 War der Täter zur Zeit der Tat nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so ist er nicht strafbar.
2 War der Täter zur Zeit der Tat nur teilweise fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so mildert das Gericht die Strafe.
3 Es können indessen Massnahmen nach den Artikeln 59–61, 63, 64, 67, 67b und 67e getroffen werden.
4 Konnte der Täter die Schuldunfähigkeit oder die Verminderung der Schuldfähigkeit vermeiden und dabei die in diesem Zustand begangene Tat voraussehen, so sind die Absätze 1–3 nicht anwendbar.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit; Begründungspflicht540 citations
-
2Wahrnehmung berechtigter Interessen; Art. 20 StGB (Verbotsirrtum); Art. 48 Ziff. 2, Art. 63 StGB (Strafzumessung)120 citations
-
3Anordnung einer stationären Massnahme nach vollständiger Verbüssung der Freiheitsstrafe36 citations
-
4Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit33 citations
-
5Krankheitsbedingter Irrtum30 citations
-
629 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Versuchte vorsätzliche Tötung; verminderte Schuldfähigkeit; Willkür, rechtliches Gehör, Strafzumessung79 citations
-
Landesverweisung (Art. 66a StGB)38 citations
-
Versuchte schwere Körperverletzung; Willkür, rechtliches Gehör, Landesverweisung32 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.