Art. 190 SCC
Vergewaltigung
1 Wer gegen den Willen einer Person den Beischlaf oder eine beischlafsähnliche Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, an dieser vornimmt oder von dieser vornehmen lässt oder zu diesem Zweck einen Schockzustand einer Person ausnützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
2 Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs oder einer beischlafsähnlichen Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
3 Handelt der Täter nach Abs. 2 grausam, verwendet er eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Nötigung und Vergewaltigung, psychischer Druck135 citations
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2Vergewaltigung in der Ehe; psychisches Unterdrucksetzen111 citations
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3Art. 193 Abs. 1 StGB, Ausnützen der Notlage88 citations
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4Beweiswürdigung, Ermittlungspflicht des Gerichts; Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, Nötigungsmittel87 citations
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5Sexueller Kindsmissbrauch, psychischer Druck; Konkurrenz72 citations
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6Sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB); Strafzumessung (Art. 63 StGB) bei Nötigung zur Duldung einer beischlafsähnlichen Handlung46 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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(Versuchte) Vergewaltigung und sexuelle Nötigung; Willkür, rechtliches Gehör67 citations
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Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Mittäterschaft; Willkür57 citations
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46 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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