Art. 2 SCC
Zeitlicher Geltungsbereich
1 Nach diesem Gesetze wird beurteilt, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begeht.
2 Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachher, so ist dieses Gesetz anzuwenden, wenn es für ihn das mildere ist.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik944 citations
-
2Wahl der Sanktionsart554 citations
-
3Art. 34 StGB, Geldstrafe/Bemessung424 citations
-
4Unterbrechung der Verjährung371 citations
-
5Auf andere Weise einem andern verschaffen83 citations
-
6Ungetreue Geschäftsführung69 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Rechtswidriger Aufenthalt (kurze unbedingte Freiheitsstrafe)79 citations
-
Sentencing77 citations
-
Gehilfenschaft zu Diebstahl, Hehlerei; Anklagegrundsatz; Strafzumessung74 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.