Art. 217 SCC
Vernachlässigung von Unterhaltspflichten
1 Wer seine familienrechtlichen Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht erfüllt, obschon er über die Mittel dazu verfügt oder verfügen könnte, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Das Antragsrecht steht auch den von den Kantonen bezeichneten Behörden und Stellen zu. Es ist unter Wahrung der Interessen der Familie auszuüben.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Beginn der Strafantragsfrist bei Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Bestimmung der Leistungsfähigkeit38 citations
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2Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Pflicht des Schuldners zur hinreichenden wirtschaftlichen Nutzung seiner Arbeitskraft35 citations
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3Vernachlässigung von Unterstützungspflichten16 citations
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4Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Übertragung des Antragsrechts11 citations
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5Beginn der Strafantragsfrist bei Vernachlässigung von Unterhaltspflichten10 citations
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6Zusammenfassung mehrerer strafbarer Handlungen zu einer verjährungsrechtlichen Einheit; fortgesetztes Delikt10 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB)18 citations
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Mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung, mehrfache Veruntreuung, Vernachlässigung von Unterhaltspflichten etc., Willkür16 citations
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Vernachlässigung von Unterhaltspflichten12 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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