Art. 220 SCC
Wer eine minderjährige Person dem Inhaber des Rechts zur Bestimmung des Aufenthaltsortes entzieht oder sich weigert, sie ihm zurückzugeben, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Entziehen von Unmündigen/Entführung. 1. Aufgrund der Verschiedenheit der durch Art. 220 und 183 Ziff. 2 StGB geschützten Rechtsgüter ist für die Annahme echter Gesetzeskonkurrenz entscheidend, ob sich das Verhalten des…32 citations
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2Entziehen von Unmündigen, Begehungsort31 citations
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3Zuständigkeit der schweizerischen Gerichtsbarkeit bei Entführung und Entziehung eines Unmündigen26 citations
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4Faktisches Familienverhältnis, Registerelternschaft26 citations
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5Besuchsrecht. a) Auf Art. 220 StGB kann sich nur berufen, wer die elterliche Gewalt ausübt (Erw. 2). b) Strafrechtlich geschützt in seinem Recht auf angemessene Beziehungen zu seinen Kindern ist der Elternteil, dem die…18 citations
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6Entziehen und Vorenthalten von Unmündigen16 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Recht auf Freiheit und Sicherheit, faires Verfahren, rechtliches Gehör etc.; Entführung, Entziehen von Unmündigen14 citations
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Entziehen von Unmündigen, Entführung bzw. qualifizierte Entführung6 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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