Art. 261 SCC
Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet, wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt, wird mit Geldstrafe bestraft.
Leading decisions 6
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18 citations
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2Leugnung von Völkermord oder anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 261bis Abs. 4 zweiter Satzteil StGB)7 citations
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3Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB); Begriff der Öffentlichkeit4 citations
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4Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB); Begriff der Öffentlichkeit3 citations
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5Rassendiskriminierung, Geschädigtenstellung2 citations
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6Störung des Totenfriedens0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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2 citations
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Mehrfache Rassendiskriminierung; Anklagegrundsatz; Entschädigung, Genugtuung1 citations
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1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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