Art. 264 SCC

Völkermord

Mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren wird bestraft, wer, in der Absicht, eine durch ihre Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder ethnische, soziale oder politische Zugehörigkeit gekennzeichnete Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten:
  1. a. Mitglieder dieser Gruppe tötet oder auf schwerwiegende Weise in ihrer körperlichen oder geistigen Unversehrtheit schädigt;
  2. b. Mitglieder der Gruppe Lebensbedingungen unterwirft, die geeignet sind, die Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten;
  3. c. Massnahmen anordnet oder trifft, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
  4. d. Kinder der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt oder überführen lässt.

Leading decisions 4

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

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    2. Ist die Misshandlung auch strafbar, wenn sie fahrlässig begangen wird? (Erw. 2 lit. d); 3. Fahrlässige Misshandlung eines Hundes durch einen Automobilisten, der das neben dem Fahrzeug einherspringende Tier durch eine…
    · 03/06/1959 · 2 citations Summary
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    Strafzumessung bei retrospektiver Realkonkurrenz
    · 11/14/2006 · 1 citations Summary
  3. 3
    BGE 75_IV_169
    12/16/1949 · 1 citations
  4. 4
    · 02/05/1960 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 4

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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