Art. 282 SCC
Wahlfälschung
1. Wer ein Stimmregister fälscht, verfälscht, beseitigt oder vernichtet, wer unbefugt an einer Wahl oder Abstimmung oder an einem Referendums- oder Initiativbegehren teilnimmt, wer das Ergebnis einer Wahl, einer Abstimmung oder einer Unterschriftensammlung zur Ausübung des Referendums oder der Initiative fälscht, insbesondere durch Hinzufügen, Ändern, Weglassen oder Streichen von Stimmzetteln oder Unterschriften, durch unrichtiges Auszählen oder unwahre Beurkundung des Ergebnisses, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Handelt der Täter in amtlicher Eigenschaft, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
11 citations
-
2Verbotener Nachrichtendienst. 1. Zuständigkeit0 citations
-
3Volksinitiativrecht in Gemeindesachen0 citations
Unpublished, but essential 3
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
1 citations04/06/2016 · 1 citations de
-
Zulassung als Privatkläger.0 citations
-
Wahlfälschung, Beweiswürdigung0 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.