Art. 29 SCC
Vertretungsverhältnisse
Eine besondere Pflicht, deren Verletzung die Strafbarkeit begründet oder erhöht, und die nur der juristischen Person, der Gesellschaft oder der Einzelfirma obliegt, wird einer natürlichen Person zugerechnet, wenn diese handelt:
- a. als Organ oder als Mitglied eines Organs einer juristischen Person;
- b. als Gesellschafter;
- c. als Mitarbeiter mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen in seinem Tätigkeitsbereich einer juristischen Person, einer Gesellschaft oder einer Einzelfirma ; oder d. ohne Organ, Mitglied eines Organs, Gesellschafter oder Mitarbeiter zu sein, als tatsächlicher Leiter.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Bankenkonkurs als objektive Strafbarkeitsbedingung der Misswirtschaft62 citations
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2Zusammenfassung mehrerer strafbarer Handlungen zu einer verjährungsrechtlichen Einheit; fortgesetztes Delikt15 citations
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3BGE 69_IV_19512 citations12/22/1943 · 12 citations
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4Beginn der Strafantragsfrist bei Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Bestimmung der Leistungsfähigkeit11 citations
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511 citations
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6Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Übertragung des Antragsrechts10 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Misswirtschaft, Bevorzugung eines Gläubigers; Verletzung des Akkusationsprinzips47 citations
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27 citations
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Mehrfache qualifizierte Veruntreuung, Misswirtschaft, mehrfache Geldwäscherei etc., Willkür26 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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