Art. 41 SCC
Freiheitsstrafe anstelle von Geldstrafe
1 Das Gericht kann statt auf eine Geldstrafe auf eine Freiheitsstrafe erkennen, wenn:
- a. eine solche geboten erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten; oder b. eine Geldstrafe voraussichtlich nicht vollzogen werden kann.
2 Es hat die Wahl der Freiheitsstrafe näher zu begründen.
3 Vorbehalten bleibt die Freiheitsstrafe anstelle einer nicht bezahlten Geldstrafe (Art. 36).
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Konkurrenzen (Gesamtstrafenbildung)857 citations
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2Wahl der Sanktionsart806 citations
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3E. 1).605 citations
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4Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik497 citations
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5Art. 34 StGB, Geldstrafe/Bemessung360 citations
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61. Art. 63 StGB; Strafzumessung (E. 1, E. 2). a) Tat- und Täterkomponenten, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. b) Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts. c) Anforderungen an die Begründung der Strafzumessu…207 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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263 citations
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Sentencing206 citations
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Sentencing147 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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