Art. 57 SCC
Verhältnis der Massnahmen zu den Strafen
1 Sind die Voraussetzungen sowohl für eine Strafe wie für eine Massnahme erfüllt, so ordnet das Gericht beide Sanktionen an.
2 Der Vollzug einer Massnahme nach den Artikeln 59–61 geht einer zugleich ausgesprochenen sowie einer durch Widerruf oder Rückversetzung vollziehbaren Freiheitsstrafe voraus. Ebenso geht die Rückversetzung in eine Massnahme nach Artikel 62a einer zugleich ausgesprochenen Gesamtstrafe voraus.
3 Der mit der Massnahme verbundene Freiheitsentzug ist auf die Strafe anzurechnen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer57 citations
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2Überprüfung altrechtlicher Verwahrungen (Ziff. 2 Abs. 2 SchlBest57 citations
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344 citations
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4Anordnung einer stationären Massnahme nach vollständiger Verbüssung der Freiheitsstrafe32 citations
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5Anordnung und Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme; Beginn der Fünfjahresfrist; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft22 citations
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6Kaskade möglicher Folgen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots; Bestätigung der Rechtsprechung9 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Änderung der Schutzmassnahme / Anordnung der geschlossenen Unterbringung23 citations
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Verschlechterungsverbot, Strafzumessung, Aufschub der Freiheitsstrafe zugunsten der ambulanten Massnahme, Beschleunigungsgebot10 citations
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Wiederherstellung der Frist; versuchter Mord; Verwahrung10 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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